FOCUS ON DRIVING BY KRUMMENACHER I LERCHENWEG 5 I 6343 ROTKREUZ I +41 79 292 15 03

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1 PARTNER DIESER VEREINBARUNG

Fahrschule: FOCUSonDRIVING by Krummenacher, Fahrschule Marcel Krummenacher, Lerchenweg 5, 6343 Rotkreuz

Ausbildner: Fahrlehrerin/ Fahrlehrer

Kunde oder Auszubildender: Fahrschülerin/ Fahrschüler

 

2 GELTUNGSBEREICH

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Dienstleistungen der Fahrschule Krummenacher (nachfolgend Fahrschule genannt). Diese AGB gelten nicht für den allgemeinen Geschäftsbereich der FOCUSonDRIVING by Krummenacher.

Um die AGB einfach zu halten, wird im gesamten Text die männliche Form verwendet; die weibliche Form ist selbstverständlich mit eingeschlossen.

 

3 BEGINN UND ENDE DER VEREINBARUNG

Beginn dieser Vereinbarung ist bei jeder schriftlicher oder mündlicher Anmeldung (telefonisch, per SMS, WhatsApp oder via Kontaktformular) und endet automatisch nach Ende der vereinbarten Einheit (Lektion, Kurs, Abo). Bei Anmeldung bestätigt der Kunde sein Einverständnis mit den AGB. Die Parteien verpflichten sich, die vereinbarten Einheiten (Lektion, Kurs, Abo) durchzuführen.

 

4 GEWÄHRLEISTUNG

Die Ausbildner sind Fahrlehrer mit eidgenössischem Fachausweis und im Besitz der Fahrlehrerbewilligung. Die Unterrichtslektionen können auch durch andere Fahrlehrer als Marcel Krummenacher unterrichtet werden. Die Unterrichtslektionen werden nach dem aktuellsten Stand des Strassenverkehrsrechts und den neuesten methodisch-didaktischen Kenntnissen durchgeführt.  Der Abschluss der Ausbildungsvereinbarung stellt keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.

 

5 ANMELDUNG UND ABMELDUNG

  • VRT (Verkehrsregeltheorieunterricht) und PFU (Praktischer Fahrunterricht) können in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgen und sind bei Abschluss (nach Bestätigung durch Fahrschule und pro Einheit) verbindlich. Abmeldungen müssen mindestens 24 Stunden vor Lektionsbeginn (zuzüglich Sonn- oder Feiertage) erfolgen, ansonsten kann die Lektion verrechnet werden.
  • VKU (Verkehrskundeunterricht) kann nur via Online-Buchungsformular auf der Internetseite der Fahrschule fahrschule-krummenacher.ch gebucht werden und ist bei Abschluss  (nach Bestätigung durch Fahrschule und pro Einheit) verbindlich.  Die Abmeldung muss mindestens 48 Stunden vor Lektionsbeginn (zuzüglich Sonn- oder Feiertage) erfolgen. Umbuchungen sind mindestens 10 Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor Kursbeginn schriftlich (Per E-Mail oder Brief) der Fahrschule zu melden und muss von dieser erwidert werden, ansonsten kann der Kurs vollumfänglich verrechnet werden. Bei Nichterscheinen oder verspätetem Abmelden wird der Kurs vollumfänglich verrechnet.

 

6 UNTERRICHTSLEKTIONEN

  • VRT (Verkehrsregeltheorieunterricht) Unterrichtslektionen dauern jeweils 50 Minuten und finden im Unterrichtslokal der Fahrschule statt. Mindestteilnehmerzahl 4 Fahrschüler. Maximalteilnehmerzahl 10 Fahrschüler.
  • VKU (Verkehrskundeunterricht) werden jeweils in 4 Doppellektionen à 120 Minuten oder in 2 Vierfachlektionen à 240 Minuten durchgeführt und finden im Unterrichtslokal der Fahrschule statt.
  • PFU (Praktischer Fahrunterricht) wird in Einzellektionen à 50 Minuten, Eineinhalb Lektionen à 75 Minuten oder Doppellektionen à 100 Minuten inklusive Besprechung durchgeführt und finden grundsätzlich auf dem Prüfungsgebiet des öffentlichen Strassennetzes des Kantons Zug und den benachbarten Regionen statt.
  • Die Lektionen bestehen aus Begrüssung, Orientierung, Instruktionen, praktischer Fahrunterricht, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung.
  • Der Lernfahrausweis ist beim praktischen Fahrunterricht mitzuführen und vor der Lektion vorzuweisen. Ohne gültigen Lernfahrausweis kann die Lektion mit Kostenfolge abgesagt werden.
  • Während dem praktischen Unterricht ist optimale Kleidung für die Fahrt zwingend; Festes Schuhwerk ohne hohen Absätze, keine weiten Pullover und Jacken, keine Sichthemmenden Gegenstände auf dem Kopf, sowie keine Haarspangen.

 

7 FAHRSCHULFAHRZEUGE

Die dem praktischen Fahrunterricht zur Verfügung stehende Fahrzeuge sind als Fahrschulfahrzeug versichert und mit Doppelpedalen und einem zusätzlichen Spiegelsatz ausgerüstet. Bei Ausfall oder Service des Fahrschulfahrzeuges kann auch ein Normal ausgestattetes Fahrzeug zum Einsatz kommen.

 

8 PREISE UND ABRECHNUNG VON UNTERRICHTSLEKTIONEN

Die Preise für die jeweiligen Kurse/Lektionen sind auf der Homepage der Fahrschule gelistet und können jederzeit ändern. Sie sind verbindlich und gelten für die gelisteten Treffpunkte. Bei abweichenden Treff- oder Absetzpunkten kann pauschal ein Zuschlag von CHF 5.- pro Termin verrechnet werden. 

Vorausbezahlte Kursgelder und Abos sind ab Zahlungsdatum unter Vorbehalt von Preisänderungen 2 Jahre lang gültig. Vereinbarte und bezahlte Abopreise sind von Preisänderungen nicht betroffen.

Nicht genutzte und vorausbezahlte Einzellektionen werden vollumfänglich zurückerstattet. Ausgenommen davon  sind Gutscheine und Abonnements.

Die theoretischen oder praktischen Unterrichtslektionen sind rein Netto und werden grundsätzlich am Ende (PFU) oder am Anfang (VKU, VRT) jeder Lektion oder Kurs entweder in bar, via Twint oder Kreditkarte bezahlt. Die Fahrschule stellt nur nach Absprache Rechnung an die Kunden. Allgemeine Zahlungsfrist der Rechnungen beträgt 10 Tage ab Rechnungsdatum.

Die Kosten für Rechnungskopien und Kontoauszug betragen CHF 10.-

Bei nicht termingerechter Zahlung wird eine Erinnerung ohne Kostenfolge ausgesprochen.

Mahngebühren: 1. Mahnung nach 30 Tagen kostenlos, 2. und letzte Mahnung CHF 20% Zuschlag vom Rechnungsbetrag.

Betreibungen werden nach Aufwand, jedoch mindestens mit CHF 200.- zusätzlich zum geschuldeten Betrag verrechnet.

Der Unterrichtspreis unterscheidet sich nicht, wenn die Auszubildende Person mit dem privaten Auto am Unterricht teilnimmt. 

Bei Ausfall oder Umdisposition des Fahrschulfahrzeuges ist keine Verminderung des Unterrichtspreises vorgesehen.

 

9 VERSICHERUNG

Die Fahrschule ist für maximalen Schutz im Strassenverkehr versichert. Die Kosten für die Versicherung ist im Lektionenpreis inbegriffen.

 

10 DURCHFÜHRUNG DER LEKTIONEN / KURSE

Die Fahrschule behält sich vor, aus Gründen höherer Gewalt (wie z.B. Unwetter, Krankheit etc.), die Lektion / Kurs nicht durchzuführen. Ebenfalls kann ein Kurs aus Grund von Teilnehmermangel umgebucht oder abgesagt werden. Dieser Umstand kann Kurzfristig , aber spät. 48 Stunden vor Kursbeginn eintreten. In den genannten Fällen entstehen keine Kosten.

 

11 MELDEPFLICHT DES AUSZUBILDENDEN

Der Auszubildende ist verpflichtet, eine allfällige Adressänderung, eine neue Telefonnummer oder andere persönliche Änderungen der Fahrschule zu melden.

 

12 PRAKTISCHE FÜHRERPRÜFUNG

Für einen Prüfungstermin gilt: Grundsätzlich wird eine Vorbereitungsfahrt (max. 50 Minuten) und die anschliessende Prüfung (1,5x 50 Minuten), Total 2,5 Lektionenlängen verrechnet oder am Abonnement abgezogen, ausser der Fahrschüler verzichtet auf die Vorbereitungsfahrt vor der Prüfung. Dann wird nur für die Prüfungszeit alleine 1,5 Lektionenlängen verrechnet. 

Die Fahrschule behält sich vor, wenn die Prüfungsreife oder der zu erwartende Ausbildungsstand des Auszubildenden nicht erreicht wird, die theoretische oder praktische Führerprüfung abzusagen. Ebenfalls müssen alle offenen Forderungen  gegenüber der Fahrschule vor Antritt einer Prüfung beglichen sein (inkl. Vorbereitungsfahrt und Prüfungsfahrt). Das heisst: Prüfungstermine können sonst Kostenpflichtig von Seite Fahrschule beim Strassenverkehrsamt abgesagt werden.

 

13 GERICHTSSTAND

Es gilt das Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Firmensitz der Fahrschule Krummenacher.