FOCUS ON DRIVING BY KRUMMENACHER I LERCHENWEG 5 I 6343 ROTKREUZ I +41 79 292 15 03
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragspartner
Fahrschule Marcel Krummenacher, Lerchenweg 5, 6343 Rotkreuz
In den AGB erwähnte Personen:
Fahrschule: Fahrschule Marcel Krummenacher
Ausbildner: Fahrlehrerin/ Fahrlehrer
Kunde oder Auszubildender: Fahrschülerin/ Fahrschüler
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Dienstleistungen der
Fahrschule Krummenacher (nachfolgend Fahrschule genannt).
Um die AGB einfach zu halten, wird im gesamten Text die männliche Form
verwendet; die weibliche Form ist selbstverständlich mit eingeschlossen.
VERTRAGSBEGINN UND -ENDE
Vertragsbeginn ist bei jeder schriftlicher oder mündlicher Anmeldung (telefonisch,
per SMS, WhatsApp oder via Kontaktformular) und endet automatisch nach Ende
der vereinbarten Einheit (Lektion, Kurs, Abo). Bei Anmeldung bestätigt der Kunde
sein Einverständnis mit den AGB.
GEWÄHRLEISTUNG
Die Ausbildner sind Fahrlehrer mit eidgenössischem Fachausweis und im Besitz der
Fahrlehrerbewilligung. Die Unterrichtslektionen können auch durch andere
Fahrlehrer als Marcel Krummenacher unterrichtet werden. Die Unterrichtslektionen
werden nach dem aktuellsten Stand des Strassenverkehrsrechts und den neuesten
methodisch-didaktischen Kenntnissen durchgeführt. Der Abschluss des
Ausbildungsvertrages stellt keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises
dar.
ANMELDUNG UND ABMELDUNG
- VRT (Verkehrsregeltheorieunterricht) und PFU (Praktischer Fahrunterricht) können
in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgen und sind bei Abschluss (nach
Bestätigung durch Fahrschule und pro Einheit) verbindlich. Abmeldungen müssen
mindestens 24 Stunden vor Lektionsbeginn (zuzüglich Sonn- oder Feiertage)
erfolgen, ansonsten kann die Lektion verrechnet werden. - VKU (Verkehrskundeunterricht) kann nur via Online-Buchungsformular auf der
Internetseite der Fahrschule fahrschule-krummenacher.ch gebucht werden und
sind bei Abschluss (nach Bestätigung durch Fahrschule und pro Einheit)
verbindlich. Die Abmeldung muss mindestens 48 Stunden vor Lektionsbeginn
(zuzüglich Sonn- oder Feiertage) erfolgen. Abmeldungen oder Umbuchungen
sind mindestens 10 Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor Kursbeginn schriftlich
(Per E-Mail oder Brief) der Fahrschule zu melden und muss von dieser erwidert
werden, ansonsten kann der Kurs vollumfänglich verrechnet werden. Bei
Nichterscheinen oder verspätetem Abmelden wird der Kurs vollumfänglich
verrechnet.
UNTERRICHTSLEKTIONEN
- VRT (Verkehrsregeltheorieunterricht) Unterrichtslektionen dauern jeweils 50
Minuten und finden im Unterrichtslokal der Fahrschule im Lerchenweg 5, 6343
Rotkreuz statt. Mindestteilnehmerzahl 4 Fahrschüler. Maximalteilnehmerzahl 10
Fahrschüler. - VKU (Verkehrskundeunterricht) werden jeweils in 4 Doppellektionen à 120
Minuten durchgeführt und finden im Unterrichtslokal der Fahrschule im
Lerchenweg 5, 6343 Rotkreuz statt. - PFU (Praktischer Fahrunterricht) wird in Einzellektionen à 50 Minuten, Eineinhalb
Lektionen à 75 Minuten oder Doppellektionen à 100 Minuten inklusive
Besprechung durchgeführt und finden grundsätzlich auf dem Prüfungsgebiet des
öffentlichen Strassennetzes des Kantons Zug und den benachbarten Regionen
statt. - Die Lektionen bestehen aus Begrüssung, Orientierung, Instruktionen, praktischer
Fahrunterricht, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung. - Der Lernfahrausweis ist beim praktischen Fahrunterricht mitzuführen und vor der
Lektion vorzuweisen. Ohne gültigen Lernfahrausweis kann die Lektion mit
Kostenfolge abgesagt werden. - Während dem praktischen Unterricht ist optimale Kleidung für die Fahrt
zwingend; Festes Schuhwerk ohne hohen Absätze, keine weiten Pullover und
Jacken, keine Sichthemmenden Gegenstände auf dem Kopf, sowie keine
Haarspangen.
FAHRSCHULFAHRZEUGE
Die für den praktischen Fahrunterricht zur Verfügung stehende Fahrzeuge sind mit
Doppelpedalen und einem zusätzlichen Spiegelsatz ausgerüstet. Bei Ausfall oder
Service des Fahrschulfahrzeuges kann auch ein Normal ausgestattetes Fahrzeug zum
Einsatz kommen.
Der Unterrichtspreis unterscheidet sich nicht, wenn die Auszubildende Person mit
dem privaten Auto am Unterricht teilnimmt.
Bei Ausfall oder Umdisposition des Fahrschulfahrzeuges ist keine Verminderung des
Unterrichtspreises vorgesehen.
PREISE UND ABRECHNUNG VON UNTERRICHTSLEKTIONEN
Die Preise für die jeweiligen Kurse/Lektionen sind auf der Homepage der Fahrschule
gelistet und können jederzeit ändern. Sie sind verbindlich und gelten für die
gelisteten Treffpunkte. Bei abweichenden Treff- oder Absetzpunkten kann pauschal
ein Zuschlag von CHF 5.- pro Termin verrechnet werden.
Vorausbezahlte Kursgelder sind ab Zahlungsdatum unter Vorbehalt von
Preisänderungen 3 Jahre lang gültig. Vereinbarte und bezahlte Abopreise sind von
Preisänderungen nicht betroffen.
Nicht genutzte und vorausbezahlte Einzellektionen werden vollumfänglich
zurückerstattet. Ausgenommen davon sind Gutscheine und Abonnements.
Die theoretischen oder praktischen Unterrichtslektionen sind rein Netto und werden
am Ende (PFU) oder am Anfang (VKU, VRT) jeder Lektion oder Kurs entweder in bar,
via Twint oder mit Kreditkarte bezahlt. Die Fahrschule stellt nur in Absprache
Rechnung an die Kunden. Allgemeine Zahlungsfrist der Rechnungen beträgt 10
Tage ab Rechnungsdatum.
Die Kosten für Rechnungskopien und Kontoauszug betragen CHF 10.-
Bei nicht termingerechter Zahlung wird eine Zahlungserinnerung ohne Kostenfolge
ausgesprochen.
Gebühren bei Mahnungen: 1. Mahnung nach 30 Tagen kostenlos, 2. und letzte
Mahnung CHF 20% Zuschlag vom Rechnungsbetrag.
Betreibungen werden nach Aufwand, jedoch mindestens mit CHF 200.- zusätzlich
zum geschuldeten Betrag verrechnet.
Administrative Aufwendungen im Umfang der praktischen und theoretischen
Fahrausbildung sind in den Preisen inbegriffen. Nicht inbegriffen sind zusätzliche
Beratungsgespräche nach Terminvereinbarung. Diese werden nach Aufwand mit
CHF 85.-/Std. verrechnet.
VERSICHERUNG
Die Fahrschule ist für maximalen Schutz im Strassenverkehr versichert. Die Kosten für
die Versicherung ist im Lektionenpreis inbegriffen.
DURCHFÜHRUNG DER KURSE
Die Fahrschule behält sich vor, aus Gründen höherer Gewalt (wie z.B. Unwetter,
Krankheit etc.), den Fahrunterricht nicht durchzuführen. Dieser Umstand kann
kurzfristig eintreten.
MELDEPFLICHT DES AUSZUBILDENDEN
Der Auszubildende ist verpflichtet, eine allfällige Adressänderung, eine neue
Telefonnummer oder andere persönliche Änderungen der Fahrschule zu melden.
PRAKTISCHE FÜHRERPRÜFUNG
Die Fahrschule behält sich vor, wenn die Prüfungsreife oder der zu erwartende
Ausbildungsstand des Auszubildenden nach Anmeldung der Prüfung nicht erreicht
wird, die praktische Führerprüfung abzusagen. Ebenfalls müssen alle offenen
Forderungen gegenüber der Fahrschule vor Antritt einer Prüfung beglichen sein
(inkl. Vorbereitungsfahrt und Prüfungsfahrt). Das heisst: Prüfungstermine können
sonst Kostenpflichtig von Seite Fahrschule beim Strassenverkehrsamt abgesagt
werden.